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01.02.2020

Sachkundenachweis-Kurse

Hält bald ein Vierbeiner bei euch Einzug?

WICHTIG für alle zukünftigen HundehalterInnen:
Ab 1. Februar 2020 bieten das Land Tirol und die Wirtschaftskammer Tirol über das WIFI Tirol Sachkundenachweis-Kurse für angehende Hunde-HalterInnen an, bei denen Grundlagenwissen zu artgerechter Haltung, Verhalten, Gesundheit, Kosten und gesetzlichen Regelungen vermittelt wird.

Ab April 2020 müsst ihr nämlich einen Nachweis zum Kursbesuch bei der Anmeldung eures Vierbeiners in eurer Gemeinde vorlegen – eine Neuerung, die auf das Wohl von Mensch und Hund zugleich abzielt.

Infos und Anmeldungen zu den einzelnen Terminen findet ihr unter bit.ly/SachkundenachweisHundehalterInnen

#unserlandtirol #sicherintirol
Foto: Land Tirol/Graus

Hundehaltung

Die Novelle zum Landespolizeigesetz ist mit Ende Jänner 2020 in Kraft getreten. Dadurch wurden neue Regelungen für das Halten und Führen von Hunden eingeführt. Ziel ist es, sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen wie dem Tierschutz gerecht zu werden.

Leinen- bzw. Maulkorbpflicht

Erstmals einheitlich für alle Gemeinden Tirols wurde im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht eingeführt. Die Hundehalter können hier zwischen diesen beiden Varianten wählen. In bestimmten Bereichen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, vor Schulen und Kindergärten sind Hunde jedenfalls mit Leine und Maulkorb zu führen.

Sachkundenachweis für Ersthundehalter (ab 1. April 2020)

Hundehalter, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung (Sachkundenachweis) in Form eines Kurses vorlegen. Diese Kurse werden von tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen oder von speziell ausgebildeten Tierärzten angeboten. Die Bescheinigung ist mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen. Die Verpflichtung zum Nachweis eines Kursbesuchs tritt mit 1. April 2020 in Kraft. Kurse werden ab 1. Februar 2020 angeboten.

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